Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - BAService
Nibelungenstr. 37, 90592 Schwarzenbruck


Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamten Lieferungen und Leistungen sowie Angebote und Verkauf. Mit der Entgegennahme unserer Ware sowie unseren Leistungen werden diese vom Kunden anerkannt.
Im Folgenden gilt:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).
Lieferung und Leistung, Versand und Gefahrübergang
Die mündlichen und schriftlichen Angebote von bas sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von bas, spätestens durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB ferner Lizenzbedingungen der Hersteller, sofern den entsprechenden Produkten, insbesondere Software beiliegend. Mit Empfang solcher Produkte erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten können nicht ausgeschlossen werden. bas übernimmt deshalb grundsätzlich eine Sachmangelhaftung für Softwareprogramme nur insoweit diese im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar sind. Die Nutzung, Installation sowie Programmfunktion (=Ergebnisse) liegen in der Verantwortung des Käufers.
Die von bas angegebenen Termine und Fristen für Lieferung gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager / Werk verlassen hat oder bei Versand der Ware Versandbereit gemeldet ist.
Sollte bas in Lieferverzug kommen und hat eine ihr vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen die bas die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc, gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder einem Unterlieferanten eingetreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinerlei Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.
Nur bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (Käufer ist nicht Verbraucher gem. § 13 BGB) gehen alle Gefahren auf den Käufer über sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von bas verlassen hat. bas versichert die Ware jedoch auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind grundsätzlich bei Abholung bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, es sei denn der Käufer trifft eine anders lautende Zahlungsbestimmung. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, es sei denn der Käufer trifft eine anders lautende Zahlungsbestimmung.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit evt. Gegenansprüchen des Käufers, insbesondere Ansprüchen aus Sachmangelhaftung, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, soweit die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis entstammen.
Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder seine Zahlungen einstellen oder eine Bank einen von ihm ausgestellten Scheck (Lastschrift) nicht einlösen kann bas sofort vom Liefervertrag ohne eine besondere vorherige Ankündigung zurücktreten. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen von bas gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt wenn bas andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Sollte bas weiter an dem Vertrag festhalten ist sie berechtigt Vorauszahlungen, Bankbürgschaften sowie Sicherheitsleistungen zu verlangen.
bas steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von jeder weiteren Belieferung auszuschließen. Dem im Verzug befindlichen Kunden werden Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet, des Weiteren trägt der Käufer sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
bas ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
bas behält sich bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern (Käufer ist nicht Verbraucher gem. § 13 BGB), das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen oder evt. noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.

Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu verkaufen solange er sich nicht in

Zahlungsverzug befindet. Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen sind unzulässig.
Bei Zahlungsverzug -insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften- ist bas ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen des Eigentumsvorbehaltes ermächtigt die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
Sollte ein Scheck oder eine Lastschrift nicht eingelöst werden so verpflichtet sich der Käufer, auf Anforderung von bas die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an bas zurückzusenden.
Sollte der Wert der einbehaltenen Sicherheitsleistungen 25% übersteigen, so wird bas auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an bas abgetreten.
Sachmangelhaftung
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, d.h. eine natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) gilt hinsichtlich der Sachmangelhaftung die gesetzliche Regelung, mit Ausnahme des Schadensumfangs, der ausdrücklich auf die gelieferte Sache beschränkt wird. Auch wird eine Haftung von bas, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von bas oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bas beruhen, ausdrücklich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
Ansonsten gilt dass bas für die von ihr gelieferten Produkte eine Sachmangelhaftung von 12 Monaten übernimmt. Der Käufer hat, sofern er das Vertragsgeschäft als Unternehmer abgeschlossen hat, die gelieferte Ware einer sofortigen Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle eines Mangels ist bas berechtigt nach ihrer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Sollte bas eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von bas vom Käufer nicht befolgt, sowie Änderungen an den Waren vorgenommen (Reparaturversuche), oder Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Sachmangelhaftung.
Diese Haftung erlischt ebenso durch unsachgemäßen Gebrauch, grobfahrlässiges oder vorsätzlich schädigendes Verhalten durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten.
Verkauft der Käufer die von bas gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt wegen der damit verbundenen Sachmangelhaftungsansprüche auf bas zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Bestimmungen der §§ 377 sowie 378 HGB bleiben unberührt. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch oder Reparatur des beschädigten Liefergegenstandes. Sollte im Rahmen der Reparatur durch bas auf dem zu reparierenden Gerät befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Die Haftung wird, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von bas oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bas beruhen, insgesamt auf vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn die Berechtigung wurde von bas schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, soweit diese Vereinbarung gesetzlich möglich ist.
Für den Abschluß des Vertrages sowie die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und bas gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenverkaufes von April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bas rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit vereinbaren die Vertragspartner die Regelung als gültig anzusehen, die der rechtsunwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am ehesten entspricht.